- Urteil gegen Alexander B. ist wichtiger Schritt
- Justizminister muss weitere Kontrollmechanismen einführen
- Hessen kann sich keinen zweiten Justizskandal leisten
Marion SCHARDT-SAUER, rechtspolitische Sprecherin der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat die Landesregierung aufgefordert, nach dem heute verkündeten Urteil gegen den ehemaligen Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander B. politische Lehren und Konsequenzen aus dem Justizskandal zu ziehen. „Das Urteil ist ein wichtiger Schritt in der Aufarbeitung des Justizskandals, denn es zeigt, dass der Rechtsstaat funktioniert. Alexander B. wird für sein korruptes Verhalten zur Rechenschaft gezogen. Der Rechtsstaat duldet Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung genauso wenig wie das Kassieren von Schmiergeld für Gutachtenvergabe an einen Freund“, erklärt Schardt-Sauer. „Dass ausgerechnet ein namhafter Jurist korrupt handelte, ist ein Skandal, der das Vertrauen in die Justiz beschädigt hat. Dieses wieder herzustellen, ist auch Aufgabe des Justizministeriums. Schließlich haben nicht zuletzt fehlende Kontrollen dazu geführt, dass Alexander B. nach Gutdünken schalten und walten konnte und der Skandal solch große Dimensionen angenommen hat. Das hat schließlich auch der Hessische Landesrechnungshof festgestellt.“
Während die juristische Aufarbeitung nun ein Ende genommen habe, sei die politische Aufarbeitung des Justizskandals aber noch nicht abgeschlossen, mahnt Schardt-Sauer. Sie erwartet vom Justizminister unter anderem eine Auskunft darüber, wie die Zukunft der Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht aussieht, die im Zuge des Skandals in Fulda eingerichtet worden war. „Der Rechnungshof hat zwar festgestellt, dass die Prozesse nach Auffliegen des Frankfurter Oberstaatsanwalts verbessert wurden, hat aber auch erklärt, dass die getroffenen Maßnahmen noch nicht ausreichen und konkrete Vorschläge gemacht“, erinnert Schardt-Sauer. „Wenn der amtierende Justizminister es besser machen will als seine Vorgängerin, führt er noch weitere Kontrollmechanismen in der Justiz ein und legt transparent dar, wie der Stand der Umsetzung ist. Einen zweiten Justizskandal kann sich Hessen nicht leisten.“
Bereits im März haben die Freien Demokraten im Landtag einen Berichtsantrag (Drs. 20/10766) zur Korruptionsprävention und zum Stand der Umsetzung der Vorschläge gestellt. Die Antworten stehen allerdings noch immer aus.