Freie Demokraten: Dringender Klärungsbedarf bei Bodycams und Schutz von Berufsgeheimnisträgern
„Der Einsatz von Bodycams in Wohnungen ist verfassungswidrig. Privatsphäre und die Unverletzlichkeit der Wohnung gehören zu den Grundrechten. Sie dürfen polizeilichen Maßnahmen nicht zum Opfer fallen“, sagt Dirk Bergner, Innen-Experte der Freien Demokraten im Thüringer Landtag. Am Donnerstag wird der Innenausschuss des Landtags erneut die Änderung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) beraten. Dabei geht es sowohl um den geplanten Einsatz von Bodycams als auch um eine Novellierung der Vorgaben für polizeiliche Maßnahmen. Richterliche Anordnungen für Datenerhebungen, Löschungspflichten und Verwendungsverbote, wenn unrechtmäßig Daten in der Wohnung oder der Privatsphäre erhoben wurden, aber auch um den besonderen und umfassenden Schutz von Berufsgeheimnisträgern (z.B. Journalisten, Anwälte, Geistliche).
Berufsgeheimnisträger werden bislang nur unzureichend geschützt. „Praktisch bedeutet das, dass Gespräche eines Journalisten mit seiner Quelle in vielen Fällen abgehört werden dürfen. Das ist für uns kein wirklicher Schutz von Berufsgeheimnisträgern!“, sagt Dirk Bergner. Für ihn ist nicht vertretbar, dass Aufzeichnungen in Wohnungen oder solche, die die Privatsphäre betreffen, bisher keiner Löschungspflicht und keinem Verwertungsverbot unterliegen. „Unrechtmäßige Aufnahmen müssen umgehend gelöscht werden. Alles andere wäre ein nicht hinnehmbarer Verstoß gegen das Grundgesetz.“
Anlass zu einer Neuregelung des PAG ist ein Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs aus 2012, dass das Gesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärte. Die FDP-Fraktion hatte in der 5. Legislatur eine entsprechende Verfassungsbeschwerde eingereicht; scharfe Kritik kam auch von den damals ebenfalls in Opposition stehenden Linken und Grünen. Als Regierungsparteien hatten sie nunmehr sechs Jahre Zeit, die schwerwiegenden Grundrechtseingriffe zu korrigieren. Passiert ist aber defacto nichts. Die Freien Demokraten haben einen eigenen Vorschlag zu einer bürgerrechtsfreundlicheren Ausgestaltung des PAG vorgelegt.