Zum heutigen Kabinettsbeschluss über das Demokratiefördergesetz erklärt die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Gyde Jensen:
„Unsere Demokratie ist darauf angewiesen, dass sich Bürgerinnen und Bürger beteiligen, ihre Botschaft weitertragen und sie verteidigen. Wir müssen für die Werte unseres Grundgesetzes kontinuierlich werben und Feinden der offenen Gesellschaft entschieden entgegentreten. Zahlreiche sinnvolle Projekte und Initiativen in ganz Deutschland leisten hierzu einen unverzichtbaren Beitrag. Das Demokratiefördergesetz soll dafür sorgen, dass diese Projekte Kontinuität erfahren und die Förderstrukturen klar umrissen werden. So erreichen wir Transparenz darüber, wer mit öffentlichen Geldern gefördert werden kann und warum. Denn gerade in der politischen Bildung mit jungen Menschen müssen höchste Standards angelegt werden. Dazu gehört, dass sich die Projektträger zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und die Ziele unseres Grundgesetzes näherbringen. Wir nehmen den heute im Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf als Grundlage, vor allem auch diese Fragen im parlamentarischen Prozess offen zu diskutieren und für eine klare Rechtslage zu sorgen.“
Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle erklärt dazu:
„Ohne Demokraten gibt es keine Demokratie. Deswegen ist es gut und richtig, wenn der Bund das zivilgesellschaftliche Engagement für die freiheitlich-demokratische Grundordnung würdigt und anerkennt. Das Demokratiefördergesetz kann überdies dazu beitragen, die Förderung wichtiger Projekte aus der Zivilgesellschaft zur Demokratieförderung zu verstetigen. Dabei muss aber das Recht des Haushaltsgesetzgebers stets gewahrt bleiben. Außerdem müssen die Mittelempfänger stets die Gewähr dafür bieten, dass sie selbst in ihrer Tätigkeit die Ziele der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unterstützen.“