Hessen – DR. H.C. HAHN: Das Reparaturgesetz zur Beamtenbesoldung muss weiter repariert werden

  • Schwarz-Grün muss Gesetzentwurf nachbessern
  • Beamtenbesoldung ist nach wie vor verfassungswidrig
  • Nur angemessene Bezahlung sichert wettbewerbsfähigen öffentlichen Dienst
Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn
Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn

Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN, innenpolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, sieht sich nach der heutigen Anhörung im Innenausschuss zum Gesetzentwurf zur Anpassung der Beamtenbesoldung bestätigt: „Die Besoldung der hessischen Beamtinnen und Beamten ist und bleibt verfassungswidrig. Daran ändert auch der Gesetzentwurf der schwarz-grünen Koalition nichts, den sie infolge eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs vorgelegt hat“, erklärt Hahn. Der Verwaltungsgerichtshof hatte die Höhe der Beamtenbesoldung im November 2021 für verfassungswidrig erklärt und mindestens bis zur Besoldungsgruppe A 15 dringenden Anpassungsbedarf gesehen. Hahn fordert die schwarz-grüne Koalition nun auf, selbst Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf vorzulegen. „Von kommendem Jahr an muss eine generell verfassungsgemäße Besoldung der hessischen Beamtinnen und Beamten gewährleistet sein. So wie wir von jedem einzelnen betroffenen Beamten erwarten, dass er sich an Recht und Gesetz hält, muss das auch der Hessische Landtag tun. Deswegen muss das Reparaturgesetz weiter repariert werden!“

Hahn weist darüber hinaus darauf hin, dass mit einer verfassungskonformen Besoldung das Vertrauen der Beamtinnen und Beamten in ihren Dienstherrn wieder hergestellt werden müsse. „Mit nicht angemessener Bezahlung lässt sich kein wettbewerbsfähiger öffentlicher Dienst schaffen. Erst recht nicht, weil auch bei anderen Arbeitgebern Arbeitskräftemangel herrscht und die Erwerbsbevölkerung schrumpft.“ Vor dieser Gefahr werde die Landesregierung von vielen Seiten seit Jahren gewarnt. „Diese Warnungen hat Schwarz-Grün ignoriert und keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen. Deswegen kann jetzt eine angebliche Überforderung des Landeshaushalts alleine nicht maßgeblich sein – vor allem, weil für die kommenden Jahre keine Verbesserung der Haushaltssituation zu erwarten ist.“

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