Hessen – DR. H.C. HAHN: Schwarz-grünes Gesetz ist Schlag ins Gesicht der Landesbeamten

  • Besoldung bleibt verfassungswidrig
  • Nur angemessene Bezahlung macht öffentlichen Dienst wettbewerbsfähig
Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn
Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn

Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN, innenpolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat Schwarz-Grün ein weiteres Mal zu Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Anpassung der Beamtenbesoldung aufgefordert: „Was als Reparaturgesetz eingebracht wurde, muss selbst repariert werden. Die Besoldung der hessischen Beamtinnen und Beamten bleibt leider verfassungswidrig“, erklärt Hahn in Bezug auf den Gesetzentwurf der schwarz-grünen Koalition, den diese infolge eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs vorgelegt hat und der heute in zweiter Lesung im Landtag beraten wird. Der Verwaltungsgerichtshof hatte die Höhe der Beamtenbesoldung im November 2021 für verfassungswidrig erklärt und mindestens bis zur Besoldungsgruppe A 15 dringenden Anpassungsbedarf gesehen. „Der vorliegende Entwurf ist ein Schlag ins Gesicht für die Landesbeamtinnen und Landesbeamten. Er ignoriert die verfassungswidrige Besoldung der vergangenen Jahre und berücksichtigt für die kommenden beiden Jahre mit jeweils drei Prozent die Inflationsentwicklung nicht ausreichend“, stellt Hahn fest. Von kommendem Jahr an müsse eine generell verfassungsgemäße Besoldung der hessischen Beamtinnen und Beamten gewährleistet sein. „So wie wir von jedem einzelnen betroffenen Beamten erwarten, dass er sich an Recht und Gesetz hält, muss das auch der Hessische Landtag tun.“

Eine verfassungskonforme Besoldung könne dazu beitragen, das Vertrauen der Beamtinnen und Beamten in ihren Dienstherrn wieder herzustellen „Wenn die Bezahlung nicht angemessen ist, kann der öffentliche Dienst nicht wettbewerbsfähig werden. Erst recht nicht, weil allenthalben  Arbeitskräftemangel herrscht.“ Vor dieser Gefahr werde die Landesregierung von vielen Seiten seit Jahren gewarnt. „Diese Warnungen hat Schwarz-Grün ignoriert. Deswegen kann jetzt eine angebliche Überforderung des Landeshaushalts alleine nicht maßgeblich sein – vor allem, weil für die kommenden Jahre keine Verbesserung der Haushaltssituation zu erwarten ist.“

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