- Das Infektionsschutzgesetz soll angepasst werden und bundesweite einheitliche Corona-Regeln vorschreiben.
- Die FDP-Fraktion sieht die Änderungen kritisch – besonders die Ausgangssperre.
- Dies sei eine „grobschlächtige Methode“ und schwere Grundrechtseinschränkung, so Geschäftsführer Marco Buschmann.
Berlin. Die von der Bundesregierung beschlossene Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes wird nach Einschätzung der FDP-Fraktion im Bundestag eine Klagewelle beim Bundesverfassungsgericht auslösen. „Wir werden erleben, wie eine Flut von Verfassungsbeschwerden über Karlsruhe hereinbrechen wird“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Marco Buschmann am Mittwoch in Berlin.
Diese hätten „ganz beachtliche Erfolgaussichten“. Zugleich kündigte Buschmann an, die FDP werde geschlossen dagegen stimmen, „wenn das Gesetz sich nicht substanziell ändert“ – was momentan nicht erkennbar sei.
Als besonders kritisch sieht Buschmann die im neuen Paragrafen 28b des Gesetzes enthaltenen Ausgangsbeschränkungen von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens, die bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner automatisch kommen sollen. Dies sei eine schwere Grundrechtseinschränkung.
Gesetzesentwurf „hochgradig angreifbar“
Er sprach von einer „grobschlächtigen Methode“. Das Argument, man brauche diese Beschränkungen, um die Menschen von unzulässigen Kontakten abzuhalten, sei von Gerichten bereits als zu schwach verworfen worden. „Der Entwurf ist allein deshalb schon hochgradig angreifbar.“
Die „extreme Machtballung“, die das Gesetz bislang den Ländern gegeben habe, werde nun in eine einzige Hand gelegt, die der Bundesregierung, kritisierte Buschmann. Es gebe keine Notwendigkeit für eine Gesetzesänderung.
„Alles, was zur Pandemiebekämpfung tauglich ist, auch in den Augen von Gerichten, ist heute schon für die Länder möglich.“ Der FDP-Politiker forderte, besser die Impfkampagne voranzubringen und zu versuchen, mehr Impfstoff zur Verfügung zu stellen.
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RND.de – 15.04.21 – 07:15 Uhr
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