„Im Kern dieser Bundesnotbremse stehen die pauschalen Ausgangssperren. In der Praxis bedeutet das, dass ein geimpftes Ehepaar aufgrund eines Ausbruchs kilometerweit entfernt in einem einzelnen Betrieb, nach 21 Uhr nicht das Haus zu einem alleinigen Abendspaziergang verlassen darf. An diesem Beispiel drückt sich die ganze Problematik der Notbremse aus, die zudem verfassungsrechtlich bedenklich ist. Es gibt keine Unterscheidung zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften, keine differenzierte Bewertung des Infektionsgeschehens und keine anderen Parameter. Deswegen sind die Praktiker des Landkreistages so vehement gegen diese Regelung. Wissenschaftliche Studien belegen, dass nächtliche
Ausgangssperren keinen Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens leisten. Aus diesem Grund ist der Vorschlag der Bundesregierung hoch problematisch. Wir werden der Großen Koalition daher Vorschläge machen, dieses Gesetz verfassungsfest zu machen. Wenn die Regierung auf diese Bedenken nicht eingehen sollte, werden wir nach Karlsruhe gehen und klagen“, so unser Fraktionsvorsitzender Christian Lindner in seiner Rede im Bundestag zur Notbremse.
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