FDP klagt gegen „Bundesnotbremse“

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Die FDP hat Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes eingelegt. Wie der parlamentarische Geschäftsführer der Liberalen im Bundestag, Marco Buschmann, in Berlin mitteilte, wurde sie am Dienstagmorgen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Sie richtet sich nach seinen Worten gegen drei Punkte des Gesetzes, das mehr Befugnisse für den Bund bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie vorsieht. Einer davon sind die nächtlichen Ausgangsperren bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100. Zudem zweifelt die FDP daran, dass Einschränkungen für Geimpfte noch rechtmäßig sind und dass das Gesetz formell richtig verabschiedet wurde. Buschmann sagte, die Ausgangssperre sei nur dann verhältnismäßig, wenn sie einen sinnvollen Beitrag zur Reduzierung der Infektionen leisten könne. Dem widerspricht die FDP. Dem Schriftsatz der Beschwerde seien entsprechende Studien beigefügt, sagte er. Die Beschwerde richtet sich zudem gegen die Weitergeltung von Beschränkungen für vollständig Geimpfte, von denen laut Robert Koch-Institut kaum noch Ansteckungsgefahr ausgeht. Buschmann verwies dabei als Beispiel auf Kontaktbeschränkungen in Pflegeheimen. Bund und Länder hatten bei ihrem Treffen am Montag keinen Beschluss über Freiheiten für Geimpfte gefällt, sondern kündigten dies für Mai an.

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