Thüringer Verfassungsschutzgesetz muss geändert werden

Der Thüringer Landtag debattiert auf Antrag der FDP in einer Aktuellen Stunde, welche Konsequenzen das Land aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz ziehen muss.

Erfurt, Mitglied der FDP-Fraktion, 07012013
Dirk Bergner,

Dazu erklärt Dirk Bergner, Innenexperte der Freien Demokraten: „Das Bundesverfassungsgericht hat dem Verfassungsschutz ganz klar seine Grenzen aufgezeigt. Im Hinblick auf die intensiven Eingriffe in Grundrechte der Bürger mahnt das Gericht unter anderem eine deutliche Trennung in den Befugnissen der verfassungsschützenden und polizeilichen beziehungsweise ordnungsbehördlichen Handlungsmöglichkeiten an. Legt man diese Anforderungen als Blaupause über das Thüringer Verfassungsschutzgesetz, wird dringender Änderungsbedarf deutlich. So sind die Regelungen zur Wohnraumüberwachung und zum Einsatz von verdeckten Ermittlern oder Vertrauensleuten ungenügend.“

Um die Bürger vor ungerechtfertigten Zugriffen zu schützen, muss auf eine zeitnahe sowie umfassend grundrechtsschonende Überarbeitung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes gedrungen werden.

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