
„Carsharing bietet neue Chancen für individuelle Mobilität. Ein nachfragegerechtes Carsharing-Angebot erlaubt es den Berlinerinnen und Berlinern, ihre Wege selbstbestimmt zu gestalten. Zudem trägt Carsharing zu einer effizienten Nutzung von Straßen und Parkraum bei. Um diese innovative Mobilitätsform zu fördern und nicht auszubremsen, fordern wir den Senat auf, die bestehenden gesetzlichen Regelungen für die Branche zu verbessern. Dazu muss RGR einige Hebel in Bewegung setzen: Der Paragraf 11a des novellierten Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) zur Sondernutzung ist zu streichen, anbieteroffene Stellplätze ggf. mit Ladestationen für Elektroautos sind einzurichten und die Parkgebühren für einzelne Carsharing-Fahrzeuge sollen gestaffelt werden – in Abhängigkeit von der Abdeckung des Stadtgebiets durch den Anbieter. RGR muss endlich erkennen, dass Carsharing ein wichtiges Angebot für den Verkehr in der Stadt als Alternative zum eigenen Auto darstellt. Sowohl stationsgebundenes als auch stationsungebundenes (sog. free-floating) Carsharing sind eine Chance, die Verkehrsleistung bei sinkender PKW-Anzahl zu steigern.“
