Baden-Württemberg – Landesregierung soll Datenschutz mit dem nötigen Ernst betrachten

  • Datenschutz in Hessen ist nach 50 Jahren relevant wie eh und je
  • Ausweitung der Videoüberwachung ist verfassungsrechtlich problematisch
Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn
Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn

Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN, datenschutzpolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat den Datenschutz anlässlich des heutigen Festaktes „50 Jahre Datenschutz in Hessen“ den Datenschutz als „relevant wie eh und je“ bezeichnet. „Erst jüngst hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die deutsche Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstößt. Diese Entscheidung war erneut ein Beleg dafür, dass die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger höchsten Wert haben muss. Die Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten setzen dafür die Grundlage, die beachtet werden muss“, erklärt Hahn. Er appelliert an die Landesregierung, den Datenschutz mit dem nötigen Ernst zu behandeln und zu beachten: „Die Ausweitung der Videoüberwachung ohne Einzelfallprüfung an Orten wie Paketstationen, Einkaufszentren und Sportstätten, wie sie Schwarz-Grün plant, ist verfassungsrechtlich höchst problematisch und nicht mehr verhältnismäßig. Die Landesregierung wäre gut beraten, ihre Pläne zurückzuziehen, wenn sie es nicht auf eine weitere juristische Auseinandersetzung ankommen lassen will.“

Hahn ergänzt: „Bürgerinnen und Bürger müssen vor unangemessenen Eingriffen des Staates geschützt werden. Deshalb hat der Staat dafür zu sorgen, dass die Regeln zum Datenschutz von allen eingehalten und dabei die Schutzrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt werden. Bürgerinnen und Bürger müssen auch in Zukunft frei und selbstbestimmt über die Nutzung ihrer Daten entscheiden können.“

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