Alle Mittel der Planungsbeschleunigung sollten genutzt werden, bevor man die Hand an rechtsstaatliche Prozesse legt
Zur heutigen Plenardebatte zum Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes, sagt der Sprecher für Landesentwicklung der FDP-Landtagsfraktion Prof. Dr. Erik Schweickert:
„Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen schüttet das Kinde mit dem Bade aus und ist eine reine Mogelpackung. In der Anhörung wurde deutlich, dass alle Experten kein gutes Haar an dem Entwurf gelassen haben. Im Kern kann man sagen, dass die geplanten Änderungen in den weitesten Teilen schlicht und ergreifend nicht notwendig sind, bestehende Regelungen sogar konterkarieren und zusätzliche dringend benötigte Ressourcen in den Regionalverbänden binden. Hier haben die Regierungsfraktionen wohl die Änderungen des Bundes am Baugesetzbuch verschlafen.
Grundsätzlich sind Bürokratieabbau und Planungsbeschleunigung auch in unserem Sinne. Planungsbeschleunigung kann allerdings auch auf anderem Wege erreicht werden, nicht nur dann, wenn man die Hand an rechtsstaatliche Prozesse legt und Bürgerrechte beschränkt, indem man Rechtsschutzsuchende in ein Eilverfahren drängt. Auch hier haben die Sachverständigen klar darlegen können, dass eine Beschleunigung nicht zwingend das Ergebnis der Gesetzesänderung ist.
Auch verfassungsrechtliche Bedenken in Bezug auf die kommunale Hoheit, wurden in der Anhörung mit deutlichen Worten angeführt. Warum Grün-Schwarz nach diesem Verriss in der Anhörung an seinem Gesetzesentwurf festhält, erschließt sich uns nicht. Vielmehr halten wir das Festhalten daran für einen groben Fehler.
Einer solchen Mogelpackung in Gesetzesform kann man einfach nicht zustimmen!“