Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle gab ntv-Online (Mittwoch) das folgende Interview. Die Fragen stellte Hubertus Volmer.
Frage: Bundeskanzler Scholz sagt, eine Demokratie lebe von der Möglichkeit mitzubestimmen. „Wer auf Dauer hier lebt und arbeitet, der soll auch wählen und gewählt werden können, der soll Teil unseres Landes sein, mit allen Rechten und Pflichten, die dazugehören.“ Stimmen Sie zu?
Kuhle: Ja, und im Koalitionsvertrag ist eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts auch vereinbart. Wer sich in der deutschen Gesellschaft integriert hat und auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt, der soll leichter deutscher Staatsbürger werden können.
Frage: Aber?
Kuhle: Die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft ist das Ergebnis einer gelungenen Integration und steht nicht am Anfang. Deswegen müssen wir zunächst darüber sprechen, wer überhaupt in unser Land kommen soll. Dazu werden an diesem Mittwoch im Kabinett Eckpunkte eines Einwanderungsgesetzes beschlossen. Wenn wir dieses Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen haben und ein funktionierendes Einwanderungsrecht in Deutschland haben, dann können wir gerne auch über das Thema Einbürgerung sprechen.
Frage: Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Beim Einwanderungsgesetz geht es um Menschen, die nach Deutschland kommen, beim geplanten Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts geht es um Menschen, die schon hier sind.
Kuhle: Beide Projekte sind Teil eines migrationspolitischen Gesamtpakets der Ampelkoalition, zu dem die FDP sich nach wie vor bekennt. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass es mehr reguläre und weniger irreguläre Migration nach Deutschland geben soll und dass Deutschland sich weiterentwickelt zu einem modernen Einwanderungsland. Jeder Mensch, der in unserem Land unterwegs ist, merkt, dass in vielen Bereichen Arbeitskräfte fehlen – in der Gastronomie, in der Pflege, bei den dringend benötigten IT-Fachkräften. Deswegen ist es ein Gebot der wirtschaftlichen Vernunft, auf Einwanderung zu setzen. Wer als Einwanderer nach Deutschland kommen, soll nach einer bestimmten Zeit auch deutscher Staatsangehöriger werden können. Insofern gehören diese beiden Pakete zusammen. Sie werden auch beide umgesetzt. Aber in der richtigen Reihenfolge.
Frage: Was halten Sie inhaltlich von dem Referentenentwurf zum Staatsangehörigkeitsrecht, den das Innenministerium vorgelegt hat? Könnte Innenministerin Faeser den aus der Schublade ziehen, wenn das Einwanderungsgesetz in Kraft getreten ist, und Sie stimmen zu?
Kuhle: Der Entwurf aus dem Bundesinnenministerium enthält viele richtige Vorschläge. An einer Stelle wünschen wir als FDP uns aber eine Nachbesserung. Das betrifft die Frage der doppelten Staatsangehörigkeit. Es ist richtig, dass die Nachkommen von Gastarbeitern zügiger und einfacher einen deutschen Pass bekommen sollen. Da stellt sich aber die Frage, ob es möglich sein soll, dass eine doppelte Staatsangehörigkeit über Generationen hinweg weitergegeben wird.
Frage: Man könnte argumentieren, dass doppelte Staatsangehörigkeiten zeitgemäß sind. Viele Biografien sind von praktischer Zweistaatlichkeit geprägt.
Kuhle: Das stimmt, und deshalb erfolgen heute schon ganz viele Einbürgerungen unter Inkaufnahme von Mehrstaatlichkeit.
Frage: Die sogenannte Mehrstaaterquote bei den Einbürgerungen betrug im vergangenen Jahr 69 Prozent.
Kuhle: Deswegen steht im Wahlprogramm der FDP und im Koalitionsvertrag, dass Mehrstaatlichkeit grundsätzlich zulässig sein soll. Wir müssen uns dabei aber die Frage stellen, warum wir als Einwanderungsland – das wir sind – in so vielen Fällen über die doppelte Staatsangehörigkeit reden.
Frage: Was ist Ihre Antwort?
Kuhle: Der Grund ist die verfehlte Migrationspolitik der letzten Jahrzehnte. Sie hat dazu beigetragen, dass Menschen, die als Gastarbeiter nach Deutschland gekommen sind, oder deren Nachkommen, keinen deutschen Pass beantragt haben, früher nicht einmal beantragen konnten. Deswegen haben wir über viele Generationen hinweg nicht nur eine kulturelle Prägung, die sich aus Deutschland und einem anderen Land speist, sondern wir haben sogar mehrere Pässe.
Frage: Das wollen Sie ändern?
Kuhle: Nein, im Grundsatz spricht nichts gegen eine doppelte Staatsangehörigkeit. Aber in einem modernen Einwanderungsland sollte es etwas geben wie eine Finalität der Integration. Deshalb sollten wir eine Möglichkeit finden, wie ein Vererben der doppelten Staatsbürgerschaft über mehrere Generationen hinweg ausgeschlossen wird.
Frage: Dass die Innenministerin die Mindestaufenthaltsdauer von acht auf fünf Jahre kürzen will, bei besonderen Integrationsleistungen auf drei Jahre, ist für Sie kein Problem?
Kuhle: Es gibt formelle Kriterien für die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit. Dazu gehört der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse. Dazu gehört, dass man keine Straftaten begangen haben darf. Und dazu gehört vor allem, dass man den eigenen Lebensunterhalt sichern kann. Eine Einbürgerung in die Sozialsysteme ist nach geltendem Recht ausgeschlossen. Wenn es dabei bleibt, spricht nichts dagegen, die Zeiten zu reduzieren, die man warten muss, bis man einen deutschen Pass bekommen kann. Das wäre sogar ein Wettbewerbsvorteil im Vergleich zu anderen Ländern, wo es länger dauert.
Frage: Der Referentenentwurf sieht auch vor, dass 67-Jährige auch dann die Möglichkeit zur Einbürgerung bekommen sollen, wenn sie im Alltag mit der deutschen Sprache zurechtkommen. Spricht aus Ihrer Sicht etwas dagegen?
Kuhle: Auch diese Regelung bedarf noch einer kritischen Durchsicht. Soweit sie sich auf die Gastarbeitergeneration und ihre Nachkommen bezieht, soll damit der Tatsache Rechnung getragen werden, dass man früher glaubte, dass diese Menschen wieder in Heimatland zurückkehren – deshalb gab es keine hinreichenden Angebote zum Spracherwerb. Für diese Gruppe kann es Sinn ergeben, über einen Weg in die deutsche Staatsangehörigkeit zu sprechen. Ich habe allerdings noch Zweifel, ob das für alle 67-Jährigen gelten sollte. Wenn ein über 60-Jähriger heute nach Deutschland kommt, dann gibt es diese Möglichkeiten zum Spracherwerb ja. Deshalb sollte man das zusätzlich davon abhängig machen, wann die Leute eingereist sind.
Frage: Ihr Tippen auf die Bremse beim Thema Staatsbürgerschaftsrecht hat nichts mit dem Abschneiden der FDP bei den Landtagswahlen der vergangenen Monate zu tun?
Kuhle: Nein, das hat etwas mit den migrationspolitischen Prioritäten der Ampelkoalition zu tun.
Frage: Von der Union kommt der Vorwurf, die Innenministerin wolle den deutschen Pass „verramschen“.
Kuhle: Ich ärgere mich sehr darüber, dass die Union seit den 1990er Jahren beim Thema Einwanderung nichts dazugelernt hat. Die Union hat das Zuwanderungsgesetz damals vehement bekämpft, im hessischen Landtagswahlkampf 1999 hat der damalige CDU-Spitzenkandidat Roland Koch Unterschriften gegen den sogenannten Doppelpass gesammelt.
Frage: Er war damit ziemlich erfolgreich.
Kuhle: Aber seither hat sich in Deutschland einiges verändert. Unter anderem ist viel mehr Menschen bewusst, dass wir in einer alternden Gesellschaft auf Arbeitskräfte aus dem Ausland angewiesen sind. Diesen Arbeitskräften muss man etwas bieten. Dazu gehört ein modernes Einwanderungsgesetz, dazu gehört auch, dass die Menschen irgendwann deutsche Staatsangehörige werden können. Mit der Rhetorik, die die Union bei diesem Thema an den Tag legt, agiert sie gegen die wirtschaftlichen Interessen Deutschlands. Ich würde mir wünschen, dass wir als Ampel angesichts der Kampagne der Union einen kühlen Kopf bewahren.