ABEL/KOPF/NÜRNBERGER/SCHÄFER: Europäisches Wahlrecht umfassend reformieren

Zur Weiterentwicklung des europäischen Wahlrechts erklären die zuständigen Berichterstatter für europäisches Wahlrecht Valentin Abel (FDP-Fraktion), Chantal Kopf (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) sowie Jörg Nürnberger und Axel Schäfer (beide SPD-Fraktion):

„Heute bringen die Koalitionsfraktionen eine gemeinsame Position zur Weiterentwicklung des europäischen Wahlrechts mit Blick auf die Europawahlen 2029 in den Bundestag ein.

Die Stellungnahme unterstützt grundsätzlich den Vorschlag des Europäischen Parlaments vom Mai 2022 zur Reform des Europäischen Wahlrechts. Die Fraktionen wollen insbesondere transnationale Listen einführen und das Spitzenkandidatenprinzip verankern. Damit lösen wir ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. Die Bundesregierung wird mit der Stellungnahme ein starkes Mandat für die Verhandlungen mit den anderen Mitgliedstaaten im Rat haben. Unser Ziel ist die Stärkung der europäischen Demokratie und der demokratischen Legitimation des Europäischen Parlaments. Auch bei weiteren Punkten unterstützen wir die Grundlinie des Vorschlags des Europäischen Parlaments: angemessene Repräsentanz aller Mitgliedstaaten bei der Verteilung der transnationalen Listenplätze und einheitliche Absenkung des aktiven Wahlrechts bei der Europawahl auf 16 Jahre. Bei der für die großen Mitgliedstaaten vorgesehene Mindestschwelle spricht sich die Stellungnahme für eine moderatere Bandbreite, zwischen zwei und fünf Prozent, aus, die ausreichend die Funktionsweise des Europäischen Parlaments als Gesetzgeber sichern wird.

Als einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer Modernisierung des europäischen Wahlrechts werden wir in den kommenden Wochen dem noch nicht ratifizierten Direktwahlakt von 2018 zustimmen. Damit folgen wir der von der vorherigen Bundesregierung im Rat gemachten Zusage, für das Inkrafttreten der gemeinsam mit dem Europäischen Parlament beschlossenen damaligen Reform zu sorgen. Die Umsetzung des Direktwahlakts 2018 in nationales Recht erfolgt frühestens erst mit Wirkung für die Europawahlen 2029. Mit unserer Stellungnahme unterstützen wir das Europäische Parlament in seinem Bestreben, das europäische Wahlrecht umfassend zu modernisieren. Für die kommenden Europawahlen 2024 ist alleine die bereits beschlossene Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre relevant.“

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