FDP fordert Rundfunkgebühr-Befreiung für Restaurants im Lockdown

Nicht alle Restaurants können sich im Lockdown von der Rundfunkggebühr befreien lassen
Quelle: pa/SvenSimon/Frank Hoermann/SVEN SIMON

Restaurants, die während des Lockdowns nur außer Haus verkaufen, müssen weiter die Rundfunkgebühr zahlen. Nur wer komplett schließt, ist davon befreit. Die FDP hält das für unangemessen.

Aus der FDP kommen Forderungen, jene Unternehmen, die während des Lockdowns weitgehend geschlossen sind, konsequenter von der Rundfunkgebühr zu befreien. „Es ist nicht akzeptabel, dass sich nicht mal Restaurants von GEZ-Gebühren befreien lassen können, die wegen des Lockdowns nur noch Essen to go zubereiten können und sonst keine Gäste empfangen dürfen“, sagt Gerald Ullrich (FDP), Mitglied im Wirtschaftsausschuss des Bundestages.

Vom Lockdown betroffene Unternehmen können sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen, wenn sie 90 Tage aufgrund staatlicher Anordnung schließen mussten. Die 90 Tage müssen nicht zusammenhängend sein; es können alle Schließungstage addiert werden.

Dies gilt aber nur, wenn Betriebe vollständig geschlossen sind. Bei eingeschränktem Betrieb, etwa dem Verkauf außer Haus, müssen die Gebühren weiterbezahlt werden.

Link vollständiger Beitrag:

https://www.welt.de/wirtschaft/article225855909/FDP-fordert-Rundfunkgebuehr-Befreiung-fuer-Restaurants-im-Lockdown.html

Weitere Nachrichten der Wirtschaftspolitik

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert