Schluss mit Ausverkauf von Bürgerrechten

Mann, Video-Wand, Computer, Überwachung
Das neue Gesetz gibt dem BND erneut immense Überwachungs-Befugnisse.
05.04.2021

Gegen die Stimmen der FDP-Bundestagsfraktion sowie der übrigen Fraktionen haben CDU/CSU und SPD jüngst im Bundestag das umstrittene neue BND-Gesetz beschlossen. Einen Tag später stimmte auch der Bundesrat für das sogenannte Bestandsdaten-Reparaturgesetz. Damit bestätigten beide Kammern das Ergebnis des Vermittlungsausschusses. Mit dem Gesetz erhält der Bundesnachrichtendienst so viele Überwachungsbefugnisse wie noch nie. „Dieses Gesetz ist nur ein kleines Zahnrad im Getriebe und setzt gleich ein ganzes Bündel an Gesetzen in Bewegung, an dessen Ende die Eins-zu-eins-Fortschreibung der verfassungs- und europarechtswidrigen anlasslosen und flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung steht“, kritisiert FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae. Mit dem Ausverkauf der Bürgerrechte durch die Große Koalition müsse endlich Schluss sein.

Dem Beschluss vorausgegangen war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Juli 2020. Die Richter kippten das Gesetz damals mit der Begründung, es verstoße gegen das Telekommunikationsgeheimnis und die Pressefreiheit. Auch das von der Großen Koalition daraufhin im zweiten Anlauf im Januar 2021 verabschiedete Bestandsdaten-Reparaturgesetz zeigte erhebliche Mängel. Es fand aufgrund erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken schließlich keine Mehrheit im Bundesrat. Der Vermittlungsausschuss wurde angerufen.

„Gerade weil das Ziel, Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet zu bekämpfen, so wichtig ist, hätte man deutlich sorgsamer bei der Umsetzung der Vorgaben aus Karlsruhe und zurückhaltender mit der Ausweitung von Befugnissen umgehen müssen“, kritisiert Thomae, der auch Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium ist. „Jetzt droht auch der dritte Versuch, vom Bundesverfassungsgericht kassiert zu werden.“ Im Innenausschuss hatten davor mehrere Sachverständige bereits während der Beratungen gewarnt.

Die #Nachrichtendienstkontrolle in Deutschland ist mittlerweile genauso schwer durchschaubar wie die #Geheimdienste selber. Das ist genau das Gegenteil von Transparenz! In meiner Rede zeige ich auf, was es jetzt braucht 👉 #BND #MAD #Verfassungsschutz #PKGr

 

 

„Als Freie Demokraten konnten wir diesem Vermittlungsergebnis nicht zustimmen“, so Thomae, der auch als Rechtsanwalt tätig ist. „Zwar konnten wir in den Verhandlungen einige Verbesserungen erzielen. Dieses Ergebnis reicht aber nicht aus, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs vollständig umzusetzen.“ Vielmehr offenbarten Große Koalition und Bundesregierung, dass sie das Internet noch immer nicht verstanden hätten.

„Sie verkennen, dass Bestands- und Nutzungsdaten bei Telemediendienstanbietern, wie zum Beispiel Suchmaschinen, Soziale Netzwerke, politische Foren oder auch Dating-Apps, so sensibel sein können, wie Inhaltsdaten und aussagekräftiger sind, als die einfache Abfrage bei einem Telekommunikationsanbieter, wem welche Telefonnummer gehört“, erläutert Thomae.

Er kritisierte zudem die „viel zu niedrigen und undifferenzierten Eingriffsbefugnisse für die Sicherheitsbehörden, insbesondere für die verdeckt und geheim agierenden Nachrichtendienste“. Gleichzeitig würden die Befugnisse der Bundespolizei massiv ausgeweitet, ohne dass dafür ein sachlicher Grund zu erkennen sei. „Leitgedanke war wie so oft: ‚Alle Behörden sollen alles dürfen‘. Dass damit nicht zwangsläufig ein Sicherheitsgewinn einhergeht, ist zweitrangig.“ Mit diesem Ausverkauf der Bürgerrechte durch die Große Koalition müsse endlich Schluss sein.

 

 

Es ist frustrierend, dass bei den Befugnissen für die Sicherheitsbehörden seit Jahren dieselben Schaukämpfe geführt werden. Die FDP schlägt eine Überwachungsgesamtrechnung vor, damit Freiheit und Sicherheit in das richtige Verhältnis gesetzt werden.

FDP fordert Überwachungsgesamtrechnung

Mit Blick auf die zahlreichen Änderungen zur Telekommunikationsüberwachung, die im BND-Gesetz enthalten sind, aber auch vor dem Hintergrund der stetig wiederkehrenden Diskussionen über eine Ausweitung der staatlichen Überwachungsbefugnisse, haben die Freien Demokraten bereits in der Vergangenheit eine Überwachungsgesamtrechnung gefordert. Unterstützt werden sie darin auch vom Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Ziel der Einführung einer solchen Überwachungsgesamtrechnung ist es, dass der Gesetzgeber empirisch fundiert und an Fakten orientiert eine bürgerrechtsfreundliche und grundrechtskonforme Gesetzgebung gestalten und umsetzen kann.

Mit dem jetzigen Beschluss hat sich gezeigt, dass der Vorschlag Überwachungsgesamtrechnung und vor allem eine Debatte darüber aktueller nicht sein könnten. Damit künftig sichergestellt werden kann, dass Freiheit und Sicherheit ins richtige Verhältnis zueinander gesetzt werden.

Original Content:

Liberale.de   –   06.04.21   –   08:00 Uhr

Mehr zum Thema:

Weitere Themen auf FDP-Aktiv

FDP-Chefin fordert „maximale Freiheit“

 

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert