FDP und Lauterbach fürchten die Merkel-Notbremse – nur aus ganz unterschiedlichen Gründen

Klausurtagung Unionsfraktion

Gegen das geplante „Notbremsengesetz“, das schon in der kommenden Woche verabschiedet werden soll, regt sich Widerstand aus dem Parlament. Während die FDP an der Verfassungsmäßigkeit der vorgesehenen Ausgangssperre zweifelt, fürchtet SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach einen sinnlosen Dauerlockdown.

Angela Merkel hat ihre Drohung wahrgemacht: Falls die Bundesländer sich nicht auf strengere Maßnahmen gegen die Pandemie einigen könnten, werde sie versuchen, die dafür notwendigen Kompetenzen an sich zu ziehen. Die SPD brauchte sie davon nicht zu überzeugen, die war schon länger dafür – jedenfalls die Bundestagsfraktion. Nötig war aber, die SPD-regierten Länder mit ins Boot zu holen, was am Ende dem Kanzlerkandidaten Olaf Scholz und dem Fraktionsvorsitzenden Rolf Mützenich gelang.

 

Kabinettssitzung

dpa/Michael Kappeler/dpa-pool/dpa Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Olaf Scholz, Bundesminister der Finanzen (SPD), bei einer Sitzung des Bundeskabinetts im Kanzleramt.

Jetzt kann es der Bundesregierung nicht schnell genug gehen. An diesem Dienstag soll das Bundeskabinett über das „Notbremsengesetz“ entschieden, noch in der kommenden Woche dann der Bundestag. Der Bundesrat müsste zu einer Sondersitzung einberufen werden, die nächste reguläre Sitzung ist erst für Anfang Mai geplant – zu spät für den von der Bundeskanzlerin geplanten kurzen und schnellen Lockdown.

Surftipp: Gesetzesentwurf steht: So soll die neue Merkel-Notbremse funktionieren

 

FDP kritisiert Bundesregierung, weil sie „schwerstwiegende Eingriffe in Grundrechte im Eilverfahren“ plane

Sachsen geht das alles zu weit, Regierungschef Kretschmer wehrt sich gegen die Eingriffe in die Schulhoheit der Länder. Der Linken und dem sozialdemokratischen Arbeitsminister geht das Gesetz nicht weit genug. Und den Liberalen geht das alles zu schnell. Die Bundesregierung plane „schwerstwiegende Eingriffe in Grundrechte im Eilverfahren“ durch das Parlament zu bringen, sagte Fraktionsvize Stephan Thomae gegenüber FOCUS Online.

Das sei zwar grundsätzlich möglich, aber eben auch fehleranfällig. Dies habe „der Patzer mit der Osterruhe in der Ministerpräsidentenkonferenz vor Ostern gezeigt“. Dass die Bürger dies dann unter Zuhilfenahme der Gerichte wieder korrigieren lassen müssten, sei „eine Zumutung für die Menschen im Lande“. Einen entsprechenden Brief schickte FDP-Parteichef Christian Lindner an die Bundeskanzlerin und schuf damit – originell – ein neues Kommunikationsinstrument zwischen Regierung und Opposition.

Surftipp: Alle Neuigkeiten zur Corona-Pandemie finden Sie im News-Ticker von FOCUS Online

Grundsätzliche Zweifel hat die FDP an der Rechtmäßigkeit von Ausgangssperren. Tatsächlich haben Gerichte lokale Ausgangssperren zuletzt wieder aufgehoben. Ausgangssperren ließen sich, so Thomae  „nicht einfach verfassungskonform und in rechtsstaatlich verhältnismäßiger Weise“ umsetzen. Die Infektionsgefahr entstehe nicht dadurch, dass jemand nachts das Haus verlässt, sondern durch Kontakte zwischen Menschen. Ausgangssperren sollten einfach die Kontrolle und Durchsetzung erleichtern. „Sie sind aber nicht wirklich eine Infektionsschutzmaßnahme.“ Parteichef Christian Lindner hatte darauf hingewiesen, dass vom abendlichen Spaziergang eines geimpften Paares keinerlei Infektionsgefahr ausgehe.

Pk der FDP-Fraktion zu Bamf-Untersuchungsausschuss

dpa FDP-Chef Christian Lindner (vorne) bei der Pressekonferenz zum Antrag der FDP-Bundestagsfraktion über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

 

„Wie Bettruhe ohne Behandlung“: Lauterbach fürchtet Dauerlockdown ohne sinkende Zahlen

SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach weist darauf hin, dass sich mit Hilfe von Ausgangssperren – die Bundesregierung sieht sie von 21 Uhr bis zum nächsten Morgen um fünf Uhr bei einer Inzidenz von höher als 100 vor – der so genannte R-Wert um 0,15 senken ließe. Bei einer Testpflicht in Betrieben und Schulen – der Gesetzentwurf sieht eine „Pflicht“ gegenwärtig nicht vor – sinke der R-Wert um „mindestens“ 0,2 und damit insgesamt unter 1.

Lauterbach warnt: „Wenn weder die Testpflicht in den Betrieben noch die Ausgangssperre kommen, beschließen wir mit dem Bundesgesetz nur den Dauerlockdown.“ Denn dann würde alles geschlossen bleiben, ohne dass die Fallzahlen sinken. „Wie Bettruhe ohne Behandlung, das wäre frustrierend“.

Der Bundesarbeitsminister stellt sich an Lauterbachs Seite. Das muss man hier so aufschreiben, weil Lauterbach bei Corona inzwischen so etwas ist wie seine eigene Partei. Hubertus Heil will jedenfalls noch auf den letzten Drücker, obwohl eigentlich alles schon abgestimmt ist, eine Testpflicht in den Gesetzentwurf hineinverhandeln. Die Linke macht jedenfalls auf eine gewisse Asymmetrie aufmerksam: Den Privatmenschen würden jede Menge Einschränkungen zugemutet, den Firmen aber nicht.

Ob sich das Notbremsengesetz im Parlament noch verändern lässt, scheint fraglich

Die Liberalen kritisieren, der Entwurf der Großen Koalition lasse unbeantwortet, „ob das Gesetz nicht bestimmte Ausnahmen für Geimpfte, negativ Getestete oder andere Menschen vorsehen muss, die kein Risiko darstellen“. Deren Ziel: Die Wiederherstellung der Grundrechte für jene, die nicht mehr ansteckend sind.

Ob das Notbremsengesetz sich im parlamentarischen Verfahren noch verändern lässt, ist zweifelhaft. Es ist schließlich genau jener Kompromiss, der in der ganz großen Koalition von Union und SPD, von SPD- wie unionsregierten Ländern unter Beteiligung von FDP wie Grünen und Linkspartei möglich erscheint. Andererseits: Noch niemals ist ein Gesetzentwurf aus dem Gesetzgebungsverfahren so herausgekommen, wie er hineingeschickt wurde.

 

Original Content:

Focus.de   –   12.04.21   –   07:00 Uhr

 

Weitere Themen:

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert